Finanzen und Steuern
Die Abteilung Finanzen und Steuern ist für die Führung des ganzen Finanzhaushaltes der Gemeinde Derendingen verantwortlich. Insbesondere ist sie dafür zuständig, dass das Vermögen der Gemeinde zweckmässig verwaltet, das Budget erarbeitet und die Rechnung geführt wird. Im Bereich Steuern, ist die Abteilung Finanzen und Steuern zuständig für die Führung des Steuerregisters und das Inkasso der Gemeindesteuern. Die Finanzen umfassen insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
Die Steuern umfassen folgende Aufgabenbereiche:
Provisorische Ratenrechnung / Steuervorbezug Als Grundlage für die Berechnung der provisorischen Steuerrechnung gilt die letzte definitive Veranlagung. Die provisorischen Steuern sind in vier Raten
Ab Fälligkeitsdatum wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Erfolgt ein Zuzug nach dem 31. März, sind die provisorischen Gemeindesteuern (je nach Zuzugsdatum und Eingang Steuerdaten von der Wegzugsgemeinde) in einer, zwei oder drei Raten zu bezahlen. Weitere Einzahlungsscheine für den Vorbezug können bei der Abteilung Finanzen und Steuern verlangt werden. Vorbezugsrechnung (gemäss § 11 Abs.2 Steuerreglement Derendingen vom 12.01.2001) Werden 75% gemäss Vorbezugsrechnung bis zum 31. März beglichen, wird ein steuerfreier Vergütungszins (März bis September) in der Höhe des Zinssatzes nach kantonaler Vorgabe gewährt. Zahlungen die nach dem 31. März bei uns eintreffen (Valutadatum), werden nicht berücksichtigt. Die letzte Rate ist am 31. Dezember zu begleichen. Definitiv veranlagte Steuerrechnung Eine definitiv veranlagte Steuerrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rechnung nicht innert dieser Frist beglichen werden, ist mit der Abteilung Finanzen und Steuern Kontakt aufzunehmen, um Ratenzahlungen zu besprechen und eine schriftliche Zahlungsvereinbarung zu unterzeichnen. Berechnungshilfe für die mutmassliche Steuerbelastung: ESTV Steuerrechner Steuererlass für definitive Staats- und Bundessteuern Erlassgesuche für definitive Staats- und Bundessteuern sind mit den entsprechenden Unterlagen bei der Erlassabteilung des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn, einzureichen. Der Erlass der Gemeindesteuern richtet sich vollumfänglich nach dem Entscheid der Erlassabteilung des Kantons. Steuererklärungen Nähere Informationen zu den Steuererklärungen unter Kantonales Steueramt Solothurn Einreichen der Steuererklärung Die Steuererklärung müssen Sie direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn, einreichen. Der Steuererklärung ist jeweils ein frankiertes Rücksende-Kuvert beigelegt. Wegzüge ins Ausland Sobald Sie wissen, dass Sie die Schweiz verlassen wollen, bitten wir Sie, sich so rasch als möglich mit der Abteilung Einwohnerdienste, Telefon: 032 681 75 75 in Verbindung zu setzen. Sie müssen vor Ihrer Abreise alle Steuererklärungen (Vorjahr, aktuelles Jahr) ausgefüllt abgegeben und alle Steuerausstände beglichen haben. Die entsprechenden Steuererklärungsformulare können bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen werden. Sie haben auch die Möglichkeit die Formulare bei den Einwohnerdiensten zu beziehen.
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CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.