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Finanzen und Steuern

Adresse: Hauptstrasse 43, 4552 Derendingen
Telefon: 032 681 73 30
E-Mail: Finanzen.Steuern@derendingen.ch

Team Finanzen und Steuern

Die Abteilung Finanzen und Steuern ist für die Führung des ganzen Finanzhaushaltes der Gemeinde Derendingen verantwortlich. Insbesondere ist sie dafür zuständig, dass das Vermögen der Gemeinde zweckmässig verwaltet, das Budget erarbeitet und die Rechnung geführt wird. Im Bereich Steuern, ist die Abteilung Finanzen und Steuern zuständig für die Führung des Steuerregisters und das Inkasso der Gemeindesteuern.

Die Finanzen umfassen insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
  • Budget
  • Rechnung
  • Bestandes- und Ausstandskontrolle
  • Finanzplanung
  • Finanzanalyse und Finanzcontrolling
  • Cash Management
  • Vermögensverwaltung
  • Kapitalbewirtschaftung und -beschaffung
  • Inkasso der Gebühren
  • Mahn-, Betreibungs- und Abschreibungswesen
  • Buchführung
  • Lohnwesen
  • Mehrwertsteuer
  • Versicherungswesen
  • Buchhaltungsführung KIDZ
  • Buchhaltungsführung Sozialdienst Wasseramt
  • Buchhaltungsführung Regionales Arbeitsamt/AHV-Zweigstelle Wasseramt
  • Musikschulfakturierungen
  • IKS Internes Kontrollsystem
  • Risikomanagement

Die Steuern umfassen folgende Aufgabenbereiche:

  • Führen des Steuerregisters
  • provisorische Ratenrechnung / Steuervorbezug
  • Fakturierung von definitiven Steuerrechnungen
  • Fakturierung von definitiven Kirchensteuern- und Feuerwehrersatzabgabe
  • Nach- und Strafsteuer
  • Steuerinkasso
  • Mahnlauf für verfallene Raten
  • Rückzahlungen von Steuerguthaben
  • Verzugszings- und Vergütungszinsrechnungen
  • Zahlungsvereinbarungen abwickeln
  • Mahn- und Betreibungswesen
  • Verarbeitung der Einsprachen

Provisorische Ratenrechnung / Steuervorbezug
Als Grundlage für die Berechnung der provisorischen Steuerrechnung gilt die letzte definitive Veranlagung.
Die provisorischen Steuern sind in vier Raten
  1. Rate fällig am 31. März
  2. Rate fällig am 30. Juni
  3. Rate fällig am 30. September
  4. Rate fällig am 31. Dezember
oder mit der Vorbezugsrechnung von 75% bis Ende März zu bezahlen. Die letzte Rate am 31. Dezember ist bei beiden Varianten zu zahlen.

Ab Fälligkeitsdatum wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet.

Erfolgt ein Zuzug nach dem 31. März, sind die provisorischen Gemeindesteuern (je nach Zuzugsdatum und Eingang Steuerdaten von der Wegzugsgemeinde) in einer, zwei oder drei Raten zu bezahlen. Weitere Einzahlungsscheine für den Vorbezug können bei der Abteilung Finanzen und Steuern verlangt werden.

Vorbezugsrechnung (gemäss § 11 Abs.2 Steuerreglement Derendingen vom 12.01.2001)
Werden 75% gemäss Vorbezugsrechnung bis zum 31. März beglichen, wird ein steuerfreier Vergütungszins (März bis September) in der Höhe des Zinssatzes nach kantonaler Vorgabe gewährt. Zahlungen die nach dem 31. März bei uns eintreffen (Valutadatum), werden nicht berücksichtigt.
Die letzte Rate ist am 31. Dezember zu begleichen.

Definitiv veranlagte Steuerrechnung
Eine definitiv veranlagte Steuerrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rechnung nicht innert dieser Frist beglichen werden, ist mit der Abteilung Finanzen und Steuern Kontakt aufzunehmen, um Ratenzahlungen zu besprechen und eine schriftliche Zahlungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Berechnungshilfe für die mutmassliche Steuerbelastung: ESTV Steuerrechner

Steuererlass für definitive Staats- und Bundessteuern
Erlassgesuche für definitive Staats- und Bundessteuern sind mit den entsprechenden Unterlagen bei der Erlassabteilung des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn, einzureichen. Der Erlass der Gemeindesteuern richtet sich vollumfänglich nach dem Entscheid der Erlassabteilung des Kantons.

Steuererklärungen
Nähere Informationen zu den Steuererklärungen unter Kantonales Steueramt Solothurn

Einreichen der Steuererklärung
Die Steuererklärung müssen Sie direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn, einreichen. Der Steuererklärung ist jeweils ein frankiertes Rücksende-Kuvert beigelegt.

Wegzüge ins Ausland
Sobald Sie wissen, dass Sie die Schweiz verlassen wollen, bitten wir Sie, sich so rasch als möglich mit der Abteilung Einwohnerdienste, Telefon: 032 681 75 75 in Verbindung zu setzen. Sie müssen vor Ihrer Abreise alle Steuererklärungen (Vorjahr, aktuelles Jahr) ausgefüllt abgegeben und alle Steuerausstände beglichen haben. Die entsprechenden Steuererklärungsformulare können bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen werden. Sie haben auch die Möglichkeit die Formulare bei den Einwohnerdiensten zu beziehen.

Personen

LeitungFunktionTelefon
Eberhard, BrunoLeiter Finanzen und Steuern032 681 73 31

Name

Funktion

Telefon
Schnyder, MikeStellvertreter032 681 73 32
Cappelli, LucaSachbearbeiter032 681 73 33


Dienste

  Telefon
Betreibungen - InformationenCappelli, Luca032 681 73 33
SteuerauskünfteCappelli, Luca032 681 73 33
Steuern: Einsprache / ErlassgesuchCappelli, Luca032 681 73 33
Steuern: VorbezugCappelli, Luca032 681 73 33
Steuern: ZahlungserleichterungCappelli, Luca032 681 73 33
SteuerpflichtCappelli, Luca032 681 73 33

Publikationen

Name Laden
Berichtspaket 2020 (pdf, 6170.7 kB)
Berichtspaket 2021 (pdf, 6621.8 kB)
Berichtspaket 2022 (pdf, 1783.4 kB)
Berichtspaket 2023 (pdf, 8028.0 kB)
Budget 2020 (pdf, 2173.5 kB)
Budget 2021 (pdf, 2175.6 kB)
Budget 2022 (pdf, 2630.9 kB)
Budget 2023 (pdf, 2405.1 kB)


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Gemeinde Derendingen

Adresse

Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen

Telefonzentrale
032 681 73 73
E-Mail
info@derendingen.ch

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