Willkommen auf der Website der Gemeinde Derendingen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
  • Druck Version
  • PDF

Steuern: Einsprache / Erlassgesuch

Zuständiges Amt: Finanzen und Steuern
Verantwortlich: Cappelli, Luca

Wenn Sie die definitive Veranlagung erhalten, ist stets eine Rechtsmittelbelehrung dabei, welche auf die 30-tägige Einsprachefrist hinweist. Wird die Einsprachefrist versäumt, kann ohne eine begründete Entschuldigung nicht mehr auf das Gesuch eingetreten werden.

Einsprachen gegen die defintive Veranlagung sind schriftlich an die Veranlagungsbehörde, Erlassgesuche an das Finanzdepartement (Erlassabteilung, Rathaus) in Solothurn zu richten. Dabei ist es wichtig, dass die Abteilung Finanzen und Steuern eine Kopie Ihres Schreibens erhält, damit ein Mahnstopp eingerichtet werden kann.

zur Übersicht

Gemeinde Derendingen

Adresse

Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen

Telefonzentrale
032 681 73 73
E-Mail
info@derendingen.ch

Schalteröffnungszeiten

MO
08.00 - 11.00 14.00 - 18.00
DI
geschlossen 14.00 - 17.00
MI
08.00 - 11.00 14.00 - 17.00
DO
geschlossen 14.00 - 17.00
FR
08.00 - 11.00 geschlossen

Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.