SteuerpflichtSteuerpflicht Allgemein
Steuerpflicht Gemeinde Derendingen Massgebend für die Steuerpflicht, ist das Stichdatum 31. Dezember. Wer am 31.12. seinen Wohnsitz in Derendingen hat, ist für das ganze Steuerjahr in Derendingen steuerpflichtig. Ebenfalls steuerpflichtig sind Personen, die eine wirtschaftliche Zugehörigkeit in Derendingen haben, jedoch auswärts wohnen. Die kann sein:
Personalsteuer Jede volljährige Person in Derendingen hat eine Personalsteuer von Fr. 50.00 zu entrichten. Ehepaare zahlen zusammen eine Personalsteuer. Die Personalsteuer wird unabhängig vom Einkommen jeder volljährigen Person in Rechnung gestellt. Der Eintritt in die Steuerpflicht erfolgt in dem Jahr, in welchem das 18. Lebensjahr erreicht wird. Einsprache Gegen die Steuerberechnung kann die steuerpflichtige Person bei der Abteilung Finanzen und Steuern innert 30 Tage schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache kann sich nur gegen die Berechnung des Steuerbetrages richten, nicht aber gegen die Einschätzung als solche. (Link Einsprache / Erlassgesuch) Inkasso Die definitive Gemeindesteuerrechung wird mit Fälligkeit innert 30 Tagen in Rechung gestellt. Danach folgen bei Nichtbezahlung Mahnungen und anschliessend wird der ausstehende Betrag auf dem Betreibungsweg eingefordert. Sie können Ihre Steuern für die Staats-, Bundes- und Gemeindesteuern inkl. Kirchensteuern und Feuerwehrsteuer hier ausrechnen.
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.