Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Angehörigen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich 2 - 4 mal zu Gemeindeversammlungen, die öffentlich sind, eingeladen.
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung oder Gemeindebeschlüsse einem andern Gemeindeorgan übertragen sind. Sie entscheidet unter anderem über - das Budget und damit den Steuerfuss
- die Jahresrechnung
- grössere Kredite
- die Neufassung und Änderung von Verordnungen
|
| Kompetenzen: | Folgende Geschäfte unterliegen der obligatorischen Urnenabstimmung: - Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation
- Wesentliche Änderungen des Gemeindebestandes oder des Gemeindegebietes
- Neue einmalige Ausgaben über 250'000 Franken und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben über 50'000 Franken
- Vorlagen, für welche ein Fünftel der an einer Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten eine Urnenabstimmung verlangen.
|
| Voraussetzungen: | Wer in der Gemeinde Derendingen stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an der Diskussion beteiligen sowie zu traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Gemeinde Derendingen angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind. |
| Nächste Gemeindeversammlungen: |
| Letzte Gemeindeversammlungen: | |