Michèle Anthony
Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.
Das kantonale Projekt start.Integration unterstützt Migrantinnen und Migranten in ihrer Integration. Die praktische Umsetzung umfasst folgendes:
Informieren:
Die Integrationsbeauftragte gibt den neu aus dem Ausland zugezogenen Personen schriftlich oder mündlich individuell auf sie ausgerichtete Informationen. Die Neuzuzüger/innen werden über die hiesigen Lebensbedingunge, die vorhandenen Integrationsangebot sowie ihre Rechte und Pflichten informiert.
Fördern:
Die Neuzuzüger/innen kümmern sich eigenverantwortlich um ihre Integration und besuchen bei Bedarf Integrationsangebote, wie beispielsweise einen Deutsch-Integrationskurs. Die Integrationsbeauftragte berät Migrantinnen und Migranten zu individuellen Integrationsmassnahmen und unterstützt sie in der Umsetzung.
Fordern:
Stellt die Integrationsbeauftragte der Gemeinde bei einer Person fest, dass der Integrationsprozess ungünstig verläuft, ergreift sie individuelle Massnahmen um deren Integration positiv zu beeinflussen. Der Kanton leitet gegebenenfalls Sanktionen ein, falls die gemeindeinternen Bemühungen nicht die gewünschte Wirkung erzielen.
Koordination von Integrationsangeboten:
Die Integrationsbeauftragte vernetzt und koordiniert die verschiedenen Integrationsangebote und baut bei Bedarf neue auf.
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