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12.10.2024 01:35:16


Heimatschein/Bescheinigung auswärtiger Aufenthalt

Der Heimatschein wird vom zuständigen Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt.
Ihren Heimatschein müssen Sie immer bei der Einwohnergemeinde Ihres aktuellen Wohnortes hinterlegen.

Wenn Sie in einer anderen Gemeinde einen Wochenaufenthalt begründen, müssen Sie eine Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) bei der Einwohnergemeinde Ihres Aufenthaltortes abgeben.
Die Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt.

In Derendingen erhalten Sie eine Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt am Schalter der Einwohnerdienste.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Die unten stehenden Links führen Sie direkt zu den entsprechenden Dienstleistungen.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Anmeldung/Zuzug
Wochenaufenthalt
zuständig: Einwohnerdienste
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