Willkommen auf der Website der Gemeinde Derendingen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
  • Druck Version
  • PDF

Wochenaufenthalt

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Sie begründen in der Gemeinde Derendingen einen Wochenaufenthalt?
Alle Wochenaufenthalter müssen sich gemässe § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden und Ihre Schriften hinterlegen.

Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters

Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • gültiger Pass
  • gültigen Ausländerausweis
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters

Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz befindet sich an dem Ort, wo Sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhalten.
Wenn Sie sich abwechslungsweise an verschiedenen Orten aufhalten, bleibt Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz dort, wo Sie Ihre stärksten wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen pflegen.

Die Einwohnerdienste prüfen aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.

Preis: CHF 25.00


zur Übersicht

Gemeinde Derendingen

Adresse

Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen

Telefonzentrale
032 681 73 73
E-Mail
info@derendingen.ch

Schalteröffnungszeiten

MO
08.00 - 11.00 14.00 - 18.00
DI
geschlossen 14.00 - 17.00
MI
08.00 - 11.00 14.00 - 17.00
DO
geschlossen 14.00 - 17.00
FR
08.00 - 11.00 geschlossen

Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.