HandlungsfähigkeitszeugnisAm 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es löst das alte Vormundschaftsrecht ab und gehört systematisch zum Familienrecht des Zivilgesetzbuches. Im neuen Recht kann vom Gesetzesartikel her nicht mehr in jedem Fall auf die Tragweite der Massnahme geschlossen werden. Insbesondere verhilft das Wissen über einen Massnahmenartikel nicht zur Kenntnis, ob eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit besteht oder nicht. Aus diesem Grunde stellt die Einwohnergemeinde Derendingen ab dem Jahr 2013 keine Handlungsfähigkeitszeugnisse mehr aus. Falls Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis benötigen, wenden Sie sich an folgende Amtsstelle: Kindes- und Erwachsenenschutz KESB Region Solothurn Rötistrasse 4 4501 Solothurn Tel. 032 627 75 90 Fax: 032 627 76 26 kesb-rs@ddi.so.ch
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.