https://www.derendingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?action=showdienst&dienst_id=12164
12.10.2024 02:44:27


Abmeldung/Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Sie ziehen aus der Gemeinde Derendingen weg?

Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Derendingen oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizer wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.

Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.

 

Sie wandern in ein anderes Land aus?
Schweizerbürger und Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) setzen sich in diesem Fall 2 Monate vor der Ausreise, zur Abrechnung der provisorischen und definitiven Steuern mit der Abteilung Finanzen und Steuern in Verbindung. Erst anschliessend kann die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle erfolgen.

Ausländische Staatsangehörige mit Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung (L-, oder B-Ausweis) bringen diese bitte bei der persönlichen Abmeldung mit.

 

Welche Unterlagen werden zur Abmeldung benötigt?
Schweizer Staatsbürger

  • Niederlassungsausweis (muss nicht zwingend vorhanden sein)
  • amtlich, gültiger Pass oder gültige Identitätskarte 


Ausländische Staatsbürger

  • Ausländerausweis
  • Pass

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die
Obhuts- / bzw. Sorgerechtsvereinbarung (z. B. Scheidungsurteil oder Trennungskonvention) zu verlangen. Gegebenenfalls wird das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich mittels Formular zur Einverständniserklärung eingeholt.

Preis: gratis


Dokument Einverstandniserklarung_minderjahriger_Kinder.pdf (pdf, 224.5 kB)

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