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29.03.2024 08:51:12


Steuerpflicht

Zuständiges Amt: Finanzen und Steuern
Verantwortlich: Cappelli, Luca

Steuerpflicht Allgemein
  • Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde beginnt die Steuerpflicht in der neuen Gemeinde rückwirkend ab 1. Januar des Zuzugsjahres.
  • Bei einer Heirat während der Steuerperiode werden Ehegatten für die ganze Steuerperiode gemeinsam besteuert.
  • Durch eine Scheidung, eine rechtliche oder tatsächliche Trennung sind beide Ehegatten rückwirkend per 1. Januar getrennt als Einzelpersonen steuerpflichtig (separate Besteuerung für die ganze Steuerperiode).
  • Der Tod eines Ehegatten führt zur Beendigung der Steuerpflicht der Ehegemeinschaft am Todestag und zur Alleinbesteuerung des überlebenden Ehegatten ab dem Folgetag.

Steuerpflicht Gemeinde Derendingen
Massgebend für die Steuerpflicht, ist das Stichdatum 31. Dezember. Wer am 31.12. seinen Wohnsitz in Derendingen hat, ist für das ganze Steuerjahr in Derendingen steuerpflichtig. Ebenfalls steuerpflichtig sind Personen, die eine wirtschaftliche Zugehörigkeit in Derendingen haben, jedoch auswärts wohnen.
Die kann sein:
  • Wohneigentum in Deredingen
  • Geschäftsniederlassung
  • Grundstückanteil
Die Berechnung dafür, auch Ausscheidung genannt, wird von der kantonalen Steuerverwaltung vorgenommen.

Personalsteuer
Jede volljährige Person in Derendingen hat eine Personalsteuer von Fr. 50.00 zu entrichten. Ehepaare zahlen zusammen eine Personalsteuer. Die Personalsteuer wird unabhängig vom Einkommen jeder volljährigen Person in Rechnung gestellt. Der Eintritt in die Steuerpflicht erfolgt in dem Jahr, in welchem das 18. Lebensjahr erreicht wird.

Einsprache
Gegen die Steuerberechnung kann die steuerpflichtige Person bei der Abteilung Finanzen und Steuern innert 30 Tage schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache kann sich nur gegen die Berechnung des Steuerbetrages richten, nicht aber gegen die Einschätzung als solche. (Link Einsprache / Erlassgesuch)

Inkasso
Die definitive Gemeindesteuerrechung wird mit Fälligkeit innert 30 Tagen in Rechung gestellt. Danach folgen bei Nichtbezahlung Mahnungen und anschliessend wird der ausstehende Betrag auf dem Betreibungsweg eingefordert.

Sie können Ihre Steuern für die Staats-, Bundes- und Gemeindesteuern inkl. Kirchensteuern und Feuerwehrsteuer hier ausrechnen.

Publikationen

Name Laden
Reglement: Steuern (pdf, 47.6 kB)


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