https://www.derendingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=12165
12.10.2024 03:21:50
Sie sind neu in die Gemeinde Derendingen zugezogen? Herzlich willkommen in Derendingen!
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug online via eUmzug oder persönlich bei den Einwohnerdiensten der Einwohnergemeinde Derendingen an.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis sowie eine Kopie der Identitätskarte oder Reisepass umgehend bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie ihres Reisepasses einzureichen sowie die Gebühren über CHF 25.00 (pro Person) bei den Einwohnerdiensten zu bezahlen.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Schweizer Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die
Obhuts- / bzw. Sorgerechtsvereinbarung (z. B. Scheidungsurteil oder Trennungskonvention) zu verlangen. Gegebenenfalls wird das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich mittels Formular zur Einverständniserklärung eingeholt.
Preis: CHF 10.00 / Wochenaufenthalter CHF 25.00
Dokument Einverstandniserklarung_minderjahriger_Kinder.pdf (pdf, 224.5 kB)
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