HundesteuerMeldepflicht Die Hundehaltung unterliegt der staatlichen Kontrolle. Abgabepflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag, 1. April, mindestens 3 Monate alt sind. Neu erworbene Hunde sind innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten mit Mitnahme des Heimtierpass/Impfpass inkl. Angaben zum Besitzer, Beschreibung des Tieres (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Merkmale und Mikrochip-Nummer) zur Aufnahme in die Bezugsliste anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden. (Gesetz über das Halten von Hunden vom 07.11.2006, §7) Halter, die der gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar. Hundemarke Per 2017 gibt es keine Hundemarke mehr. Hundesteuer Kosten: Total pro Hund CHF 120.00
Gesetzliche Grundlage: § 52 Hundehaltung nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und Gebührentarif 615.11 KRB vom 24. Oktober 1979 (Stand 1. Januar 2008) Die Gebühr der Hundesteuer wird seit 2017 in der Gemeinde Derendingen mittels Rechnungsstellung im Monat April des laufenden Jahres eingezogen. Der Gang zur Verwaltung entfällt somit. Durch Inserate im Anzeiger Ende März werden die Einwohner und Einwohnerinnen von Derendingen über die fällige Hundesteuer informiert. Strafbestimmungen: Wenn die Hundesteuer trotz 2 Mahnungen nicht bezahlt wird, wird beim Friedensrichter Anzeige erstattet. Mikrochip Laut der Tierschutzverordnung Art. 16 ist vorgeschrieben, dass alle Hunde, die in der Schweiz gehalten werden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Gesetzliche Grundlage: Tierschutzverordnung (TSchV, 455.1) vom April 2008 (Stand 1. September 2008) Art. 16 & 18 AMICUS Erstregistrierung Am 4. Januar 2016 wurde die bisherige ANIS-Datenbank durch eine neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS ersetzt. Hundehalter/-innen und ihr Hund oder ihre Hunde, müssen alle neu in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein. In Zukunft dienen die Daten in AMICUS als Basis für den Hundeabgabeneinzug. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen also dafür besorgt sein, dass die Daten auf der Datenbank korrekt sind. Zu deren Kontrolle können sich die Hundehalter/-innen mit ihrer Personen-ID einloggen und die Daten einsehen. Haben die Hundehalter/-innen noch keine Personen-ID, sind jedoch bei der Gemeinde als Hundehalter oder Hundehalterin registriert, dann kann die Personen-ID bei der Gemeinde bezogen werden. Obligatorischer Sachkundenachweis 1 & 2 (SKN) Ab 2017 gibt es schweizweit keine obligatorischen Hundekurse mehr. Haltebewilligung Hunde der folgenden Rassen dürfen nur mit Bewilligung erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden:
Die Haltebewilligung muss vor der Anschaffung des Hundes beim Veterinärdienst beantragt werden. Für weitere Informationen, klicken Sie auf folgende Links: Veterinärdienst Kanton Solothurn, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 25 02 https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-landwirtschaft/tiere-und-lebensmittel/tierschutz/hunde/ Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Tel. 031 323 30 33 http://www.bvet.admin.ch http://www.tiererichtighalten.ch AMICUS, Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Tel. 0848 777 100 http://www.amicus.ch STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG, Seestrasse 20, 6052 Hergiswil, Tel. 041 632 48 90 http://www.stmz.ch Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101; Postfach,4018 Basel, Tel. 061 365 99 99 http://www.tierschutz.com
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.