Gemeindepräsidium
Das Amt des Gemeindepräsidenten wird seit dem 1. Oktober 1969 vollamtlich geführt. Die Tätigkeit des Gemeindepräsidenten ist eine vielfältige und interessante Aufgabe.
Zu den wichtigsten Hauptaufgaben zählen:
- Der Kontakt zur Bevölkerung (zum Beispiel persönliche Gratulationen zu hohen Geburts- und Hochzeitstagen)
- Die offizielle Vertretung der Gemeinde nach aussen und die Wahrung ihrer Interessen
- Die Aufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung und Koordination der Tätigkeit aller Verwaltungsabteilungen und Betriebe
- Die Führung, Motivation und Unterstützung der Mitarbeitenden zum Beispiel bei persönlichen und sachlichen Bedürfnissen sowie bei der Verwirklichung von rationellen Arbeitsabläufen
- Die Geschäftsvorbereitung, d.h. erstellen der Traktandenlisten und abfassen der Berichte und Anträge zu Handen der Gemeindeversammlung (GV), des Gemeinderates (GR) und der Vollzug der Beschlüsse
- Einberufung sowie Vorsitz der Gemeindeversammlung und des Gemeinderats
- Einberufung der Kommissionen zur konstituierenden Sitzung
- Diverse Besprechungen, Ombudstätigkeiten und Beratungstätigkeiten
Unterstellung:
- Der Gemeindepräsident führt die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter. Das gesamte Gemeindepersonal ist ihm als Personalchef mittelbar unterstellt.
Sprechstunden:
Stellvertretung:
- In allen Funktionen durch den Gemeindevizepräsident
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen, das Sie persönlich besprechen möchten? Dann teilen Sie dies bitte per E-Mail mit, oder fragen Sie nach einem persönlichen Besprechungstermin.
Behördendienste:
- Führen der Protokolle des Gemeinderates
- Führen der Protokolle der Gemeindeversammlung
- Geschäftskontrolle
- Organisieren der Volksabstimmungen und Wahlen
- Kontrolle der Unterzeichner von Referenden und Initiativen
- Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen
- Führen des Archivs