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29.03.2024 00:44:17


Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch


 
Urnenöffnungszeiten

Urne Wahllokal: Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 43: Sonntag von 10.00 - 12.00 Uhr

 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises bei der Stimmregisterführerin oder beim Gemeindeschreiber persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.


 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Zustellcouvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld.
  4. Sie können das Zustellcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es in den Briefkasten der Gemeinde spätestens am Abstimmungssamstag bis 20.30 Uhr einwerfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: