https://www.derendingen.ch/de/politik/abstimmungen/infos/
08.11.2024 19:36:51
HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.so.ch und des Bundes unter
www.admin.ch
UrnenöffnungszeitenUrne Wahllokal: Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 43: Sonntag von 10.00 - 12.00 Uhr
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises bei der Stimmregisterführerin oder beim Gemeindeschreiber persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Zustellcouvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld.
- Sie können das Zustellcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es in den Briefkasten der Gemeinde spätestens am Abstimmungssamstag bis 20.30 Uhr einwerfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Zustellcouvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Zustellcouvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Zustellcouvert mit Kennzeichen versehen ist
- das Zustellcouvert nicht verschlossen ist