Feuer- und Feuerwerksverbot 2022Absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit. Was gilt für Siedlungsgebiet? Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Das Feuerwerksverbot hat auch am 1. August (Nationalfeiertag) Gültigkeit.
Für weitere Fragen oder weiter Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürger das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenversorge, zur Verfügung: Telefon: 062 311 94 62 (täglich von 08:00 - 19:00 Uhr) E-Mail: kav@vd.so.ch Dokument 01_MB_Waldbrand_42573_LR.pdf (pdf, 680.6 kB) Datum der Neuigkeit 21. Juli 2022
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