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Rückschnittpflicht

Zuständiges Amt: Bau und Planung
Verantwortlich: Infanger, Patrick

Gemäss § 18 der Polizeiverodnung der Einwohnergemeinde Derendingen sowie nach § 9 der Bauvorschriften der Einwohnergemeinde Derendingen müssen die an öffentlichen Strassen und Trottoirs stehenden Bäume, Sträucher und Grünhecken, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, zurückgeschnitten werden.

Dokument Infoblatt_Ruckschnittpflicht.pdf (pdf, 209.8 kB)

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Gemeinde Derendingen

Adresse

Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen

Telefonzentrale
032 681 73 73
E-Mail
info@derendingen.ch

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