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Todesfall - was ist zu tun?

Zuständiges Amt: Zentrale Dienste

  1. Umgehend einen Arzt rufen zwecks Feststellung des Todes (Bei Unfall, Verdacht auf Selbsttötung, Tötungsdelikt rufen Sie bitte die Polizei)
  2. Nächste Angehörige benachrichtigen 
  3. Persönliche Papiere der verstorbenen Person für die Bestattungsfirma bereitstellen: Familienausweis (Familienbüchlein), Pass und Identitätskarte 
  4. Bestattungsfirma aufbieten (berät Sie und besorgt nun sämtliche anstehenden Formalitäten)
  5. Die Bestattung soll frühestens 48 Stunden (2 Tage) und in der Regel spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach dem Tod erfolgen.


Aufbahrungs-Ort
In der Regel in der Friedhofhalle. In Absprache mit dem Bestatter auch zu Hause möglich.
 

Arten von Trauerfeiern

  • Trauerfeier in der Kirche (Beisetzung entweder vor oder nach der Trauerfeier)
  • Gebet bei der Friedhofhalle oder beim Grab mit anschliessender Beisetzung
  • Beisetzung im engsten Familienkreis


Bestattungs-Arten

  • Kremation
  • Erdbestattung


Bestattungs-Orte

 

  • In Derendingen wohnhaft gewesene Personen werden auf dem Friedhof Derendingen beigesetzt.
  • Auf Wunsch kann eine verstorbene Person auch auf einem anderen Friedhof beigesetzt werden. In diesem Falle ist mit der entsprechenden Gemeinde Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten und Kosten abzuklären.
  • In begründeten Fällen können Särge oder Urnen mit der Asche von auswärts wohnhaft gewesenen Personen mit Bewilligung der Abteilung Administration auf dem Friedhof Derendingen beigesetzt werden. In solchen Fällen ist eine Grabplatzgebühr zu entrichten und zudem die gesamten Bestattungskosten durch die Angehörigen des Verstorbenen zu tragen.
  • Urnen müssen nicht zwingend auf einem Friedhof beigesetzt werden.


Grab-Arten
Möglichkeiten auf dem Friedhof Derendingen:

 

  • Erdbestattung (Sarg-Reihen-Grab)
  • Urnenerdgrab (Urnen-Reihen-Grab)
  • Urnennische (Wand-Urnen-Grab)
  • Würfelurnennische (Würfel-Urnen-Grab)
  • Gemeinschaftsgrab (anonym oder mit Beschriftung)


Grabpflege
Bedenken Sie, dass eine Grabstätte während mindestens 20 Jahren unterhalten werden muss (Gemeinschaftsgrab ausgenommen). 


Grabesruhe
In Derendingen 20 Jahre (gemäss Friedhofreglement)


Publikation/Todesanzeige
Die Publikation ist fakultativ. Überlegen Sie sich ob die Todesanzeige vor oder nach der Trauerfeier resp. Beisetzung erscheinen soll.


Inventar
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften setzt sich einige Tage nach der Beisetzung das Inventuramt mit der Bezugsperson in Verbindung.

Inventurbeamter:
Herr
Richard Franz
Biberiststrasse 14
4552 Derendingen
P 032 682 43 21

Inventurbeamtin-Stv.:
Herr
Manfred Misteli
Lilienweg 11
4552 Derendingen

und 

Herr
Andreas Seiler
Kornfeldstrasse 12b
4552 Derendingen


Grabmäler
Wenden Sie sich an einen Bildhauer. Er berät Sie fachmännisch und kennt auch die zu berücksichtigenden Vorschriften.
Für die Inschrift beim Gemeinschaftsgrab wenden Sie sich bitte zwingend an einen der folgenden Bildhauer:

Hostettler Kurt
Rosenmatt 5
4552 Derendingen
Telefon: 079 341 03 78

Stampfli Jürg
Rütiweg 7
4552 Derendingen
Telefon: 032 682 42 79


Dokument Merkblatt_Inventarisation.pdf (pdf, 131.9 kB)

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Gemeinde Derendingen

Adresse

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CH-4552 Derendingen

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032 681 73 73
E-Mail
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