https://www.derendingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=12172
29.03.2024 11:50:15


Umzug innerhalb der Gemeinde /Adressänderung

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Sie sind innerhalb der Gemeinde Derendingen umgezogen?

Melden Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug. Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen.

EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht umgehend den Original Ausländerausweis bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Drittstaatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht die Gebühren über CHF 25.00 (pro Person) bei den Einwohnerdiensten zu bezahlen.

 

Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Kopie des neuen Mietvertrages oder Bestätigung des Vermieters/Liegenschaftsverwaltung/Eigentümer


Ausländische Staatsbürger ohne Ausweis im Kreditkartenformat bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • sämtliche Ausländerausweise
  • Kopie des neuen Mietvertrages oder Bestätigung des Vermieters/Liegenschaftsverwaltung/Eigentümer


Ausländische Staatsbürger mit Ausweis im Kreditkartenformat bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • sämtliche Ausländerausweise
  • Kopie des neuen Mietvertrages oder Bestätigung des Vermieters/Liegenschaftsverwaltung/Eigentümer
  • CHF 25.- pro Ausweis für die Adressänderung beim kantonalen Amt für Migration und Schweizer Ausweise

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die
Obhuts- / bzw. Sorgerechtsvereinbarung (z. B. Scheidungsurteil oder Trennungskonvention) zu verlangen. Gegebenenfalls wird das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich mittels Formular zur Einverständniserklärung eingeholt.

Preis: gratis


Dokument Einverstandniserklarung_minderjahriger_Kinder.pdf (pdf, 224.5 kB)

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