Die Aufgaben der Baukommission ergeben sich aus der kantonalen Baugesetzgebung und aus dem Bau- und Zonenreglement. Die Baukommission kann zu wichtigen Fragen der Ortsplanung zuhanden der Planungskommission Stellung nehmen. Sie genehmigt im Rahmen der bewilligten Kredite die Bauabrechnungen. Sie ist eine ständige Kommission, gewählt durch den Gemeinderat. hier finden Sie das allgemeine Pflichtenheft für Kommissionen sowie das Pflichtenheft der Baukommission
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.