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29.03.2024 12:41:43




Jährlich findet eine Einteilung in die Feuerwehr statt, zu welcher der entsprechende Jahrgang ab dem 21. Lebensjahr aufgeboten wird. Bei Bedarf können aber noch weitere pflichtige Personen zur Einteilung aufgeboten werden.


Grundsätzlich ist jeder Einwohner (zwischen dem 21. und 46. Lebensjahr) eingeladen, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Die Gemeinde ist jeder Person zu Dank verpflichtet, welche diesen Dienst am Nächsten mit Einsatz und Eifer ausübt. Nebst den eingegangenen Verpflichtungen, finden natürlich auch gesellschaftliche und kameradschaftliche Anlässe ihren Platz.


Die Angehörigen der Feuerwehr werden gründlich auf den Dienst vorbereitet. In den Übungen werden die Gerätschaften und Handgriffe trainiert. Stets steht aber an oberster Stelle die eigene Sicherheit.