Absenkung des Grundwassers unter den tiefsten GrundwasserstandGemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 53 Abs. 1) wird folgendes Vorhaben in 4552 Derendingen im Sinne von § 12 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt: Bauherrschaft: Objekt: Lage: Vorhaben: Beginn der Wasserhaltung: Dauer der Wasserhaltung: Maximale Pumpmenge: Ableitung Pumpwasser: Einsprachen gegen die Absenkung des Grundwassers sind bis spätestens 27. Januar 2022 (Poststempel) schriftlich und begründet beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Umwelt, 4500 Solothurn, einzureichen. Das Gesuch für die Wasserrechtliche Bewilligung sowie die dazu gehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom 13.01.2022 bis und mit 27.01.2022 bei der Gemeindeverwaltung Derendingen, im Vorraum des Untergeschosses (bitte Seiteneingang unter Aula benützen) eingesehen werden. Datum der Neuigkeit 13. Jan. 2022
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.