Schiesspflicht 2020In Zusammenhang mit COVID-19 hat der Chef der Armee folgenden Entscheid getroffen: Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 (Obligatorisches Programm) für die Schiesspflichtigen Angehörigen der Armee wird sistiert. Dies hat zur Konsequenz, dass die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee das Obligatorische Programm nicht schiessen müssen, aber trotzdem daran freiwillig teilnehmen dürfen. Folgerichtig entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Datum der Neuigkeit 7. Aug. 2020
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